AGB

Allgemeine Mietbedingungen

Vertragsabschluss

Für alle Geschäfte gelten die Bedingungen des Vermieters. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen oder Nebenabreden werden nur durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam.

Angebote sind freibleibend und haben ebenso wie Bestellungen erst nach der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter Gültigkeit.

Regelung der mietweisen Überlassung

Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche, neu berechnete Miete in Rechnung zu stellen, wenn ihm das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht oder die Mietdauer nachträglich verlängert wird. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches des Vermieters bleibt davon unberührt. Zweckdienliche Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.

Preise

Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferungen und Rückholungen des Mietgutes die jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Bei Bodenbelägen sind die Kosten für das Verlegen und das eventuell notwendige Verkleben im Mietpreis enthalten, sofern die auszulegende Fläche frei, sauber und eben ist. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, neben dem Mietpreis die Kosten für unvermeidlichen Verschnitt um Säulen, Aufbauten oder Maschinen zum Wiederbeschaffungspreis zu tragen.

Zahlungsweise und Fälligkeit

Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, werden Sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Bei Messeaufträgen wird ein Inkasso am Stand vorgenommen. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,– erhoben, Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zulasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank geltend gemacht werden.

Lieferung und Rückholung

Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut bis zum Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.

Haftung und Schadenersatz

Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters sowie die Entrichtung des Mietpreises bleiben davon unberührt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Versicherung

Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich der Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.

Mängel und Ersatzlieferung

Der Mieter hat sich bei der Übernahme des Mietgutes von dessen ordnungsgemäßem Zustand und Vollständigkeit zu überzeugen und hat unverzügliche Rügepflicht. Bei deren Nichtausübung gilt die Mängelfreiheit als bestätigt. Das gleiche gilt bei der Rücknahme durch den Vermieter. Im Falle einer gerechtfertigten Reklamation ist der Vermieter berechtigt, gleich- oder höherwertigen Ersatz zum gleichen Preis zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter ist von der Lieferpflicht befreit, wenn er beim Vorliegen höherer Gewalt an der Auslieferung des Mietgutes gehindert wird.

Rücktritt

Der Rücktritt von einem Auftrag ist bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder vereinbartem Liefertermin zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten. Ist jedoch eine Weitervermietung möglich, werden dem Besteller nur die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Der Mieter ist bei einer gerechtfertigten Reklamation zum Rücktritt berechtigt, wenn der Vermieter keinen gleich- oder höherwertigen Ersatz leisten kann.

Gerichtsstand

Erfüllungsort für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Sofern der Mieter Kaufmann ist, ist der Firmensitz des Vermieters auch Gerichtsstand. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.